Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

§1 Definitionen

  1. Die silversurfer7 GmbH wird nachfolgend als „silversurfer7“ bezeichnet, die andere Partei als „Kunde“.
  2. Dritter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person, die keine Personenidentität zum Kunden aufweist, wie insbesondere verbundene Unternehmen oder Tochterunternehmen des Kunden.

§2 Geltungsbereich

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenanschläge, Verträge und Lieferungen mit der silversurfer7. Sie gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen von silversurfer7 sowie ihren Rechtsnachfolgern im Rahmen der gesamten Geschäftstätigkeit und unabhängig von der vertragsrechtlichen Einordnung. Sie gelten ferner für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Hiervon abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, sofern sie schriftlich vereinbart oder ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
  3. Der Vertragsgegenstand wird in eigenständigen, auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu schließenden Verträgen und Aufträgen, sowie deren Pflichten- und Leistungsprogramm festgelegt. Mündliche Nebenabreden werden von den Parteien nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung durch bevollmächtigte Vertreter von silversurfer7 und des Kunden.
  4. silversurfer7 ist nicht verpflichtet, seine vertraglichen Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Sie ist insbesondere berechtigt, hierzu Subunternehmer u.a. dritte natürliche oder juristische Personen zu beauftragen.
  5. Angebote von silversurfer7 sind freibleibend. Verträge, Bestellungen und Aufträge gelten erst dann als angenommen, soweit sie von ihr schriftlich bestätigt oder ausgeführt werden. Leistungsbeschreibungen in den Werbemitteln von silversurfer7, insbesondere dessen Netzseite sind unverbindlich.
  6. silversurfer7 ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen anzupassen. In diesem Falle wird silversurfer7 weitere Aufträge nur nach den geänderten Bestimmungen annehmen.
  7. Ferner ist silversurfer7 berechtigt, Preislisten zu ändern. Insbesondere dann, wenn sich Einkaufs- und Bezugspreise oder sonstige preisbildende Faktoren erheblich zu Lasten von silversurfer7 verändern.

§3 Zahlungsbedingungen

  1. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Bei abnahmepflichtigen Leistungen ist die Vergütung fällig und zahlbar zu je 40% bei Auftragsvergabe und Lieferung sowie 20% bei Abnahme der Vertragsleistung.
  3. Im übrigen ist der Kaufpreis fällig und zahlbar zu 40% bei Auftragsvergabe sowie zu weiteren 60% bei Lieferung oder, wenn der Gegenstand der von silversurfer7 zu erbringenden Leistung die Erstellung eines Webdesigns ist, sobald silversurfer7 die vertragsgegenständliche Website fertig gestellt und dem Kunden auf einem geeignete Datenträger oder per Datenfernübertragung zur Verfügung gestellt hat.
  4. silversurfer7 gewährt kein Skonto.

§4 Zahlungsverzug

  1. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann silversurfer7 unbeschadet aller sonstigen ihr zustehenden Rechte das Produkt zurücknehmen und anderweitig darüber verfügen.
  2. Darüber hinaus steht silversurfer7 ein Zurückbehaltungsrecht mit der Maßgabe zu, ihre vertraglich geschuldete Leistung solange zurückzuhalten, bis der Kunde die fällige Zahlung geleistet hat.
  3. Außerdem kann silversurfer7 Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Bei Kunden, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
  4. silversurfer7 ist berechtigt, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen.
  5. silversurfer7 ist berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren Schulden des Kunden zu verrechnen, egal aus welchem Rechtsgrund diese bestehen. Alle Zahlungen werden zunächst auf die angefallenen Kosten, danach auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung verrechnet.
  6. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn silversurfer7 über den Betrag verfügen kann; bei Schecks sobald der Betrag vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist.
  7. Werden silversurfer7 Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist sie berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen sowie Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  8. Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  9. silversurfer7 behält sich das Recht vor, Internetpräsenzen erst nach vollständiger Bezahlung im Netz unter der nämlichen URL (Internetadresse) zu veröffentlichen. Bei vorgängiger Veröffentlichung behält sich silversurfer7 das Recht vor, bei nicht rechtzeitiger Zahlung Leistungen zu sperren, Daten aus Online-Angeboten zu entfernen und die Internetpräsenz wieder vom Netz zu nehmen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.
  10. silversurfer7 behält sich das Recht vor, multimediale Anwendungen, die nicht im Internet veröffentlicht werden (Präsentationen CD-ROM) oder andere Offline-Produkte erst nach Bezahlung des vollständigen Produktionspreises, dem Kunden zu übergeben.
  11. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen. Gegen Forderungen von silversurfer7 kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

§5 Mängel und Pflichtverletzungen

  1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach dem Stand der Technik Fehler unter allen Anwendungsbedingungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Soweit silversurfer7 Standardsoftware Dritter dem Kunden überlässt, sind deren Garantieerklärungen Teil der vorliegenden Vereinbarung. Dem Kunden steht es in diesem Fall frei, Ansprüche aus dieser Garantieerklärung auch gegenüber Dritten geltend zu machen. silversurfer7 schließt jede Einstandspflicht, die über den Inhalt der Erklärung des Dritten hinausgeht, aus.
  2. Ansprüche gegen silversurfer7 wegen eines Mangels bei der Veräußerung oder Verwendung bereits gebrauchter, also nicht neuwertiger Strukturen und Techniken sind ausgeschlossen.
  3. Die Mängelanzeige bei nicht offensichtlichen Mängeln hat innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr zu erfolgen.
  4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen bei Mängeln mit der Maßgabe, dass silversurfer7 bei berechtigter Mängelrüge des Kunden ein zweimaliges Nachbesserungsrecht zusteht. Bleiben die Nachbesserungsversuche erfolglos, kann der Kunde mindern.
  5. Lassen sich mitgeteilte Mängel bei der Überprüfung nicht feststellen, trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung. Dies gilt auch, wenn Mängel zwar festgestellt worden sind, diese jedoch auf fehlerhafte Bedienung oder auf Störungen zurückzuführen sind, die nicht von silversurfer7 zu vertreten sind.
  6. Ändert oder erweitert der Kunde eigenständig von silversurfer7 gelieferte Produkte oder lässt er solche Änderungen und Erweiterungen durch Dritte vornehmen, steht silversurfer7 für diesbezügliche Mängel nicht ein, es sei denn, dem Kunden gelingt der Nachweis, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich ist. Dies gilt insbesondere für durch den Kunden vorgenommene Änderungen an Programmierungen und Quellcodes.
  7. silversurfer7 steht nicht ein für Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder unübliche Betriebsbedingungen zurückzuführen sind. Soweit Änderungen oder Erweiterungen zu einem Mehraufwand bei der Suche oder Beseitigung von Mängeln führen, ist dieser Mehraufwand vom Kunden zu tragen.
  8. Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.
  9. Als Mangel gelten nicht neue oder ergänzende Wünsche des Kunden, die er erst nach Präsentation des Produktes äußert, gem. § 6.
  10. Als Mangel gilt ferner nicht, wenn das Produkt für den Kunden unbrauchbar ist oder ihm nicht gefällt.

§6 Änderungen

  1. Der Kunde kann bei Produkten, deren Erstellung silversurfer7 für den Kunden übernommen hat, bis zur Endabnahme des Produktes eine Änderung und/oder Ergänzung der vertraglich festgelegten Leistung verlangen. silversurfer7 wird in diesem Fall die Arbeiten unterbrechen und überprüfen, ob die Änderung technisch durchführbar und unter Berücksichtigung der betrieblichen Leistungsfähigkeit von silversurfer7 zumutbar ist und ob sich aus einer Umsetzung ein bis dahin nicht zugrunde gelegter Mehraufwand an Kosten und Zeit ergibt.
  2. silversurfer7 wird den Kunden unverzüglich schriftlich über das Prüfungsergebnis unterrichten und eine Nachkalkulation unterbreiten. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der schriftlichen Stellungnahme das Prüfungsergebnis und die Nachkalkulation zu bestätigen. Im Falle, dass in vorbezeichneter Frist keine Einigung zustande kommt, wird der Vertrag von silversurfer7 ohne Berücksichtigung des Änderungsverlangens ausgeführt.
  3. Im Falle eines vereinbarten Änderungsverlangens verlängern sich die Ausführungsfristen um die Zahl der Tage, an denen infolge des Änderungsverlangens die Arbeiten von silversurfer7 unterbrochen waren. silversurfer7 kann für die Unterbrechungsdauer eine angemessene Vergütung verlangen, wenn und soweit die von der Unterbrechung betroffenen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen nicht anderweitig eingesetzt werden konnten und dem Kunden dies schriftlich mitgeteilt wurde.

§7 Abnahme

  1. Erbringt silversurfer7 gegenüber dem Kunden abnahmepflichtige Leistungen, so sind diese vom Kunden innerhalb einer Frist von 8 Werktagen gerechnet ab dem Zeitpunkt des Eingangs bzw. der Installation und Freischaltung durch silversurfer7 auf ihre vertraglich vereinbarte und vorausgesetzte Beschaffenheit hin zu überprüfen. Innerhalb einer Frist von weiteren 10 Werktagen hat der Kunde gegenüber silversurfer7 entweder schriftlich die Abnahme zu erklären oder silversurfer7 festgestellte Mängel schriftlich mitzuteilen. Werden etwaig festgestellte Mängel nicht innerhalb der vorgenannten Frist mitgeteilt oder wird die Abnahme nicht innerhalb der vorgenannten Frist erklärt, so gilt die Leistung als abgenommen.
  2. Für den Fall, dass Mängel auftreten und der Kunde diese schriftlich in einer Mängelliste fristgemäß anzeigt, beseitigt silversurfer7 die in dieser Mängelliste aufgeführten Fehler schnellstmöglich und stellt das Leistungsergebnis erneut zur Abnahme bereit. Die in Ziffer 1 getroffenen Bestimmungen gelten entsprechend.
  3. Fehler, die keinen Einfluss auf die Funktionalität oder Verfügbarkeit des Systems haben oder Fehler, die zwar einen geringeren Einfluss auf die Funktionalität haben aber umgangen werden können, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. silversurfer7 wird diese Fehler im Rahmen der gesetzlichen sowie vertraglich festgelegten Gewährleistungsbestimmungen beseitigen.

§8 Gewährleistung & Haftung

  1. Soweit gesetzlich zulässig wird für Software und Daten keine Gewährleistung übernommen, Programmierfehler (Bugs)  in  der  Software  sind  von  der  Gewährleistung  Soweit vorstehend nicht anders geregelt, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. silversurfer7 haftet nur auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich außervertraglicher Haftung), wenn der Schaden durch silversurfer7 grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruht.
  3. Sofern silversurfer7 fahrlässig eine Kardinalspflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung sonstiger vertraglicher Pflichten ist ausgeschlossen.
  4. Als vertragstypisch und vorhersehbar gelten Schäden bis Euro 5.000,00 oder – wenn das Zweifache der vom Kunden zu zahlenden monatlichen nutzungsunabhängigen Entgelte für die betroffene Dienstleistung darüber liegt – Schäden bis zum Zweifachen der vom Kunden zu zahlenden monatlichen nutzungsunabhängigen Entgelte für die betroffene Leistung.
  5. Bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit im Sinne der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) haftet silversurfer7 für Vermögensschäden gemäß § 7 TKV. Ist der Kunde seinerseits Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit im Sinne der TKV, haftet silversurfer7 ihm gegenüber für Vermögensschäden – im Falle einer Schadensverursachung bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen - in Höhe der gesetzlichen Mindesthaftung, mit welcher der Kunde gegenüber seinen Endkunden gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 TKV haftet. § 7 Abs. 2 S. 5 TKV bleibt unberührt.
  6. Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet silversurfer7 nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre. Bei Datenverlust ist die Haftung auf die in diesem Zusammenhang zu erwartenden Schäden begrenzt.
  7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der Mitarbeiter von silversurfer7. Gleiches gilt für die in die Vertragsdurchführung einbezogenen mit silversurfer7 im Sinne der §§ 15ff. Aktiengesetz verbundenen Unternehmen und deren Mitarbeiter.
  8. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern silversurfer7 nach dem Produkthaftungsgesetz haftet, bei der Haftung für Garantien oder für Schäden, die auf arglistiges Verschweigen von Mängeln zurückzuführen sind, sowie bei Personenschäden.
  9. silversurfer7 hat Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen aufgrund von rechtmäßigen unternehmensinternen Arbeitskampfmassnahmen nicht zu vertreten.
  10. silversurfer7 haftet schließlich nicht für Pflichtverletzungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die ihm die Leistung erschweren oder unmöglich machen oder im Machtbereich eines Dritten liegen. Hierzu zählen insbesondere Störungen im Kommunikationsnetz, bei Netzbetreibern oder sonstigen Zulieferern, die von silversurfer7 in Anspruch genommen werden. Dasselbe gilt für Dritte, die von silversurfer7 beauftragt wurden. In solchen Fällen übernimmt silversurfer7 keine Haftung für entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden wie nicht realisierte Einsparungen. silversurfer7 wird darauf hinwirken, dass beim Ausfall von Leistungen von Dritten, schnellst- und bestmögliche Alternativen erwirkt werden können.

§9 Kundenpflichten

  1. Der Kunde wird alle Produktinformationen, verwendete Verfahren und Methoden zur Leistungserfüllung sowie alle zum Programm gehörenden Unterlagen, dessen Inhalte, Datenträger und Korrespondenz vorvertraglich, während der gesamten Nutzungsdauer und nach deren Beendigung vertraulich behandeln und keinem Dritten zugänglich machen. Der Kunde wird seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen etc. entsprechend verpflichten.
  2. Der Kunde wird außerdem erforderliche Vorkehrungen treffen, um den unbefugten Zugriff Dritter zu den Programmen zu verhindern.
  3. Der Kunde haftet uneingeschränkt aus der Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Diese Haftung erstreckt sich insbesondere auch auf seine Verpflichtungen aus diesen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch im Falle unberechtigter Verwendung vertragswidrig erstellter Programmkopien.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, rechtzeitig im notwendigen und im vereinbarten Umfang bei der Leistungserbringung von silversurfer7 mitzuwirken. Insbesondere stellt der Kunde silversurfer7 alle erforderlichen Informationen, insbesondere den sog. Content zur Auftragserfüllung zur Verfügung. silversurfer7 wird den Kunden rechtzeitig auf entsprechende Mitwirkungspflichten hinweisen. Unterlässt der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten, so ist silversurfer7 berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass sie die Fortsetzung des Vertrages nach Fristablauf ablehnt. Nach erfolglosem Fristablauf ist silversurfer7 zum Rücktritt oder zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch von silversurfer7, Ersatz der ihm durch die unterlassene Mitwirkung entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn silversurfer7 von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
  5. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, einander keine jetzigen oder ehemaligen Mitarbeiter während oder nach Vertragsdurchführung selbst oder durch Dritte abzuwerben.

$10 Besondere Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde muss als Versender einer Werbesendung klar erkennbar sein. Es ist eine gültige, nicht elektronische Kontaktinformation zum Beispiel im Rahmen eines Impressums, mindestens jedoch Faxnummer, Telefonnummer oder Anschrift, entweder im Text oder über einen Link erreichbar aufzunehmen.
  2. Der Kunde hat einen Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Beschwerden zu benennen. Die Reaktionszeit hat maximal 24 h werktäglich zu betragen.
  3. Auf die Möglichkeit des Widerrufs der Erlaubnis, eMails zuzusenden, hat der Kunde in jeder eMail hinzuweisen. Hinweise auf diese Möglichkeit sind in jede versendete Nachricht aufzunehmen. Das Abbestellen von E-Mails muss grundsätzlich durch den Empfänger ohne Kenntnisse von Zugangsdaten (beispielsweise Login und Passworts) möglich sein. Ausnahmen dazu können im Einzelfall zugelassen werden, wenn eine abweichende Handhabung aufgrund von Besonderheiten des angebotenen Dienstes erforderlich ist. Abmeldungen sind unverzüglich zu bearbeiten.
  4. Der Kunde muss eMail-Adressen der beteiligten Internet-Service Provider von der Mailingliste nehmen, wenn nach dem Beschicken dieser Adressen drei Hard-Bounces erfolgten.

$11 Gewährleistungsfrist

Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden beträgt ein Jahr.

§12 Vom Kunden gelieferte Materialien

  1. Der Kunde überträgt silversurfer7 alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte an den vom Kunden bereitgestellten Materialien (Texte, Bildmaterial, Töne) zum Zwecke der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Der Kunde gewährleistet, dass der vertraglich vorgesehenen Verwendung keine Schutzrechte Dritter entgegenstehen und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung beschränken oder ausschließen.
  2. Soweit Daten an silversurfer7, gleich in welcher Form, übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes verpflichtet sich der Kunde, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an silversurfer7 zu übermitteln. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass der vertragsgemäße Nutzungsumfang nicht durch eventuelle Miturheber oder sonstige Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigt wird. Der Kunde ist für Form und Inhalt seiner Präsentation voll verantwortlich. Eine Haftung von silversurfer7 für die vom Kunden zum Zwecke der Leistungserbringung durch silversurfer7 zur Verfügung gestellten Materialien gegenüber dem Kunden ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt silversurfer7 diesbezüglich von allen Ansprüchen frei, die durch die Nutzung der Leistung und dadurch resultierende Verletzung etwaiger Rechte Dritter entstehen.

§13 Eigentumsvorbehalt

  1. Vertragsgegenständliche Leistungen verbleiben im Eigentum von silversurfer7, bis sämtliche Forderungen von silversurfer7 gegen den Kunden jetzt oder im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen zukünftig zustehen erfüllt sind. Dies gilt auch für Programmexemplare, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden. Ebenso für alle Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte an Software eingeräumt werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende Datenträger entsprechend.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr im Rahmen der vereinbarten Bedingungen zu verarbeiten, zu verändern oder in sonstiger Weise an seine Erfordernisse anzupassen, solange er nicht in Verzug ist und die Lizenzbedingungen von silversurfer7 nicht entgegenstehen. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen hat der Kunde auf das Eigentum von silversurfer7 hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und mögliche Schäden trägt in vollem Umfange der Kunde.
  3. Bei pflichtwidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der silversurfer7 berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch silversurfer7 liegt vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen kein Rücktritt vom Vertrag.
  4. Verarbeitung oder Umbildung der Produkte durch den Kunden erfolgen stets für silversurfer7 als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für diese. Erlischt das Eigentum oder Miteigentum von silversurfer7 durch Verbindung mit anderen Produkten so soll bereits bei Vertragsunterzeichnung gelten, dass das Eigentum oder Miteigentum des Käufers an der Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf silversurfer7 übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum bzw. Miteigentum von silversurfer7 in diesem Falle unentgeltlich.

§14 Nutzungsrechte

  1. silversurfer7 ist Inhaberin aller Nutzungsrechte an ihren Leistungsergebnissen. silversurfer7 gewährt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des ihm überlassenen Leistungsergebnisses zu dem vertraglich (Ziffer 1.1 des jeweiligen Kostenvoranschlags/Angebots) festgelegten Nutzungsumfang.
  2. Dem Kunden überlassene Programme werden in maschinenlesbarer Form (Programmcode) sowie als Source-Code (Quellcode) zur Verfügung gestellt.
  3. Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Rekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) einschließlich der Programmänderung ist dem Kunden nicht erlaubt.
  4. Eine über den vertraglich festgelegten Nutzungsumfang hinausgehende Nutzung der von silversurfer7 erbrachten Leistung bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Nicht mit übertragen ist insbesondere das Recht zur individuellen Bearbeitung, Verkürzung, Verfremdung, Umgestaltung oder sonstigen Veränderung des Produktes oder einzelner Bestandteile sowie dessen Verbindung mit anderen Werken und deren Nutzung im vorstehenden Umfang.
  5. Zur äußeren Kennzeichnung kann silversurfer7 auf dem von ihr erstellten Produkt einen Vermerk anbringen.
  6. Für den Fall, dass der Kunde die Nutzungsrechte von silversurfer7 verletzt, kann diese vom Kunden Beseitigung, Unterlassung und angemessenen Schadenersatz verlangen. An Stelle des Schadenersatzes kann silversurfer7 vom Kunden die Herausgabe des Gewinns, den der Kunde durch die Verletzung des Nutzungsrechtes erzielt, und Rechnungslegung über dessen Gewinn verlangen.
  7. silversurfer7 ist befugt, den Namen und das Logo des Kunden in die eigene Referenzliste aufzunehmen. Weitergehende Rechte sind damit nicht verbunden.
  8. Bei Flash Produktionen wird das Produkt dem Kunden grundsätzlich in Form einer .swf Datei übergeben. Eine Übergabe der .fla Datei erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung. Sofern sich der Auftraggeber erst nach Vertragsschluss für eine .fla Datei entscheidet, ist silversurfer7 berechtigt, entsprechend nachzukalkulieren. Besteht das Produkt in einer kompilierten Anwendung wird grundsätzlich nur die kompilierte Anwendung als solche, nicht aber der Quellcode (Source Code) übergeben. Eine Übergabe des Source Codes erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung. Sofern sich der Kunde erst nach Vertragsschluss für einen Source Code entscheidet, ist silversurfer7 berechtigt, entsprechend nachzukalkulieren.
  9. Unbeschadet der mit diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte behält silversurfer7 alle Rechte am Lizenzmaterial einschließlich aller vom Kunden hergestellten Kopien oder Teilkopien desselben. Das Eigentum des Kunden an maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern, Datenspeichern und Datenverarbeitungsgeräten wird hiervon nicht berührt.
  10. Der Kunde verpflichtet sich, die im Lizenzmaterial enthaltenden Schutzvermerke, wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert beizubehalten sowie in alle vom Kunden hergestellten vollständigen oder teilweisen Kopien von maschinenlesbarem Lizenzmaterial in unveränderter Form zu übernehmen.

§15 Abtretung von Rechten

  1. Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag nur nach vorheriger Einwilligung von silversurfer7 abtreten. silversurfer7 ist berechtigt, sämtliche ihr aus den Verträgen obliegenden Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. silversurfer7 trägt Sorge dafür, dass dem Kunden hieraus keine Nachteile erwachsen.
  2. silversurfer7 ist weiterhin berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Fall schuldet silversurfer7 weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Vertragspflichten gegenüber dem Kunden und der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung von silversurfer7 an.

§16 Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz

  1. Der Kunde verpflichtet sich, über alle vertraulichen Angelegenheiten von silversurfer7, die ihm zur Kenntnis gelangen, unbefristet Stillschweigen zu bewahren.
  2. Er trifft auch Vorkehrungen und Maßnahmen, dass seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ebenfalls unbefristet Stillschweigen bewahren. Der Auftraggeber haftet für alle aus seiner Schweigepflichtverletzung oder der seiner eingesetzten Leute entstehenden Schäden (auch Vermögensschäden) direkt und uneingeschränkt.
  3. Der Kunde wird hiermit darüber belehrt, dass seine Daten im Rahmen diese Vertrages gespeichert, verarbeitet und, soweit dies zur Erreichung des vertraglichen Zwecks erforderlich ist, an Dritte weitergeleitet werden. Durch die Unterzeichnung des Vertrages willigt er diesem Umfang und im Rahmen sonstiger nationaler und internationaler Vorschriften zum Datenschutz in die Datenverarbeitung und –weiterleitung durch silversurfer7 ein. Der Kunde ist berechtigt, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
  4. Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Er darf sich über die Dienste oder aufgrund der Dienstleistungen von silversurfer7 keine für ihn nicht bestimmten Daten beschaffen oder verändern.

§17 Vertragslaufzeit/Liefertermine, Vertragsbeendigung

  1. Die Laufzeit des Vertrages wird im Einzelnen, auf der Grundlage dieser Bedingungen, durch den geschlossenen Vertrag festgelegt.
  2. Über die Lieferzeit wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Dabei wird silversurfer7 von ihren geltenden Lieferfristen ausgehen.
  3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs von silversurfer7 liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber der physikalischen Netze, Servern, auch wenn sie bei Dritten eintreten, hat silversurfer7 auch bei verbindlich vereinbarten Leistungsfristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen silversurfer7, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Dauert eine erhebliche Behinderung, die von silversurfer7 zu vertreten ist, länger als zwei Wochen, so ist der Kunde berechtigt, nur Zahlungen für laufende Leistungen ab der dritten Woche angemessen zu mindern. Erheblich sind nur solche Behinderungen, aufgrund derer dem Kunden die Nutzung der Dienstleistung insgesamt erheblich erschwert oder, wenn mehrere Leistungen vertraglich vereinbart sind, die Nutzung einzelner Leistungen unmöglich wird.
  5. Die Erklärung der Kündigung oder des Rücktritts seitens des Kunden setzt voraus, dass silversurfer7 eine vereinbarte oder verlängerte Lieferungs- und Leistungspflicht überschritten hat und eine dann vom Kunden gesetzte, nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der geschuldeten Lieferung oder Leistung angemessenen Nachfrist erfolglos verstrichen ist.

II. Abschnitt: Besondere Vorschriften bei Netzdienstleistungen

§18 Netzdienstleistungen

  1. Netzdienstleistungen sind alle Telekommunikationsdienstleistungen, die silversurfer7 im Zusammenhang mit der Anbindung des Kunden an das Internet, der Zurverfügungstellung von Speicherplatz sowie zur Umsetzung von sog. Mehrwertdiensten für den Kunden erbringt, insbesondere:
    • die Zurverfügungstellung von Speicherplatz auf Rechnern von silversurfer7 oder solchen Rechnern dritter Unternehmen;
    • die Verschaffung eines Internetzugangs als Content-Provider mit der Maßgabe, es Dritten zu ermöglichen, über das Internet auf die Informationen des Kunden zuzugreifen;
    • die Erbringung von sog. Mehrwertdiensten (Value added services), wie z.B. eMail-, Newsletter- und sms-Versand u.a. für den Kunden an Dritte;
    • die Erfassung und Verarbeitung der über die vorgenannten Dienste u.a. gewonnenen Daten und Kundeninformationen;
    • die Einrichtung und Verwaltung von Domains und eMail-Adressen.
  1. silversurfer7 ist berechtigt, die in Ziffer 1. genannten Tätigkeiten mit eigenen und/oder solchen Rechnern Dritter zu erbringen.
  2. Der jeweilige Inhalt und Umfang der im Rahmen der Netzdienstleistungen von silversurfer7 zu erbringenden Leistungen bestimmt sich ausschließlich über eine individuelle Vereinbarung, der diese AGB zugrunde liegen.

§19 Endkundendaten

  1. Daten, die silversurfer7 im Zuge der nach § 17 Ziff. 1 zu erbringenden Leistungen erlangt, werden von silversurfer7 streng vertraulich behandelt. Werden solche Daten nicht auf eigenen, sondern auf von silversurfer7 zu diesem Zwecke eingesetzten Rechnern Dritter gemäß § 17 Ziff. 2 gespeichert und verarbeitet werden, trägt sie Sorge dafür, dass Dritte, auf deren Rechnern die Daten gespeichert und verarbeitet werden, diese Daten streng vertraulich behandeln.
  2. silversurfer7 erkennt an, dass dem Kunden ein ausschließliches Recht an diesen Informationen und Daten über Dritte (Kundendaten) zusteht. Die wirtschaftliche Verwertung der Kundendaten steht ausschließlich dem Kunden zu. Es ist silversurfer7 untersagt, die Kundendaten für andere Zwecke als diejenigen zu verwenden, die mit dem Kunden vereinbart sind.

§20 Datenverlust

  1. Grundsätzlich ist der Kunde nach § 8 dieser AGB zur Datensicherung verpflichtet.
  2. Wenn und soweit die im Wege der in § 17 genannten Tätigkeiten gewonnenen Daten ausschließlich physikalisch bei silversurfer7 oder auf von ihr hierzu eingesetzten Rechnern Dritter verbleiben und dem Kunden keine Vervielfältigung der Daten überlassen wurde, ist silversurfer7 wie nachstehend bestimmt, zur Datensicherung verpflichtet.
  3. silversurfer7 ist verpflichtet, Daten, die sie im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen nach diesem Abschnitt erlangt, bzw. die ihr zum Zwecke der Erbringung solcher Dienstleistungen vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, in regelmäßigen Abständen, zumindest aber einmal wöchentlich durch Herstellung einer extern (an einem anderen Ort als dem des Host) aufzubewahrenden Sicherungskopie oder andere geeignete, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen, zu sichern.

Die Haftung von silversurfer7 bei teilweisem oder vollständigem Verlust dieser Daten ist auf die Wiederherstellung des Datenbestandes zum Zeitpunkt der letzten Sicherungskopie bzw. dem der entsprechenden Sicherungsmaßnahme begrenzt. Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen des § 8 dieser AGB.

§21 Zugangsverschaffung

  1. silversurfer7 wird grundsätzlich bemüht sein, für einen möglichst ununterbrochenen Zugang zu den von ihr eingesetzten Webservern über Internet Sorge zu tragen.

Mit Hinblick auf regelmäßig und routinemäßig erforderliche Wartungsarbeiten gewährleistet sie eine Mindestverfügbarkeitszeit der von ihr für den Kunden eingesetzten Webserver von 95% pro Monat im Jahresmittel.

  1. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen ein Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von silversurfer7 liegen (Unterbrechung der externen Stromzufuhr, Ausfall externer Provider über die silversurfer7 mit dem Internet verbunden ist, höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.

§22 Datenschutz

  1. silversurfer7 wird hinsichtlich der Daten, die sie aufgrund ihrer gemäß § 17 erbrachten Leistungen gewinnt und verarbeitet, auch und gerade solcher im Sinne der Datenschutzbestimmungen (TTDSG, BDSG), den Datenschutz beachten und die Daten im Einklang mit dem Datenschutz erheben und verarbeiten.
  2. Der Kunde erkennt an, dass er gegenüber silversurfer7 für die Rechtmäßigkeit solcher Datenerhebung und –Verarbeitung, die in seinem Auftrag erfolgt, allein verantwortlich ist. Der Kunde stellt insoweit silversurfer7 von Ansprüchen Dritter jeglicher Art frei, welche aus einer Verletzung von Datenschutzbestimmungen durch die auftragsgemäße Datenerhebung und –Verarbeitung resultieren.
  3. Die Haftungsfreistellung umfasst auch sämtliche Kosten, insbesondere auch Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe der jeweiligen gesetzlichen Gebühren, die mit der Geltendmachung der in Absatz 1 genannten Rechte Dritter entstehen.

§23 Informationspflichten

Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, den jeweils anderen Vertragspartner über im Raume stehende Rechtsverletzungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen verpflichten sich die Parteien wechselseitig zur Erteilung aller für eine erfolgreiche Rechtswahrnehmung erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

§24 Zugangssperrung

silversurfer7 ist ungeachtet der sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Rechte und Pflichten jederzeit berechtigt, ab Kenntniserlangung von der Rechtsverletzung den Rechtsverstoß umgehend durch Sperrung der Information für den Zugang Dritter zu beseitigen.

III. Abschnitt Schlussbestimmungen

§25 Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist der Sitz von silversurfer7.
  2. Gegenüber kaufmännischen Kunden, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt der Gerichtstand Köln als vereinbart.

§26 Anzuwendendes Recht

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Geltung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

§27 Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt.